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Kriterien und Begründung einer Erhöhung der Regelentlohnung

JudikaturZIK 2012/339ZIK 2012, 235 Heft 6 v. 27.12.2012

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 82, 82b, 82c, 125, 125a

ZPO § 273

Die Regelentlohnung des Masseverwalters erhöht sich, soweit dies unter Berücksichtigung außergewöhnlicher Umstände geboten ist, ua im Hinblick auf die Größe und Schwierigkeit des Verfahrens. Eine Erhöhung setzt voraus, dass der Masseverwalter im Konkursverfahren normalerweise vorkommende Tätigkeiten verrichtet hat, dies aber mit unüblich großem Aufwand oder, ohne dass

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