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Masseunzulänglichkeitsregeln sind auf Neumassegläubiger nicht anzuwenden

JudikaturZIK 2012/332ZIK 2012, 228 Heft 6 v. 27.12.2012

KO idF vor 1. 7. 2010 § 47 Abs 2, §§ 124, 124a

Für den Fall der Unzulänglichkeit der Masse auch zur Erfüllung aller Neumasseforderungen ist von der gesetzlichen Normierung der Weitergeltung des Fälligkeitsprinzips auszugehen. Damit kann für Neumassegläubiger weder der Zahlungsstopp noch die vorgesehene Exekutionssperre zum Tragen kommen.

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