KO idF vor 1. 7. 2010 § 47 Abs 2, §§ 124, 124a
Für den Fall der Unzulänglichkeit der Masse auch zur Erfüllung aller Neumasseforderungen ist von der gesetzlichen Normierung der Weitergeltung des Fälligkeitsprinzips auszugehen. Damit kann für Neumassegläubiger weder der Zahlungsstopp noch die vorgesehene Exekutionssperre zum Tragen kommen.