Anlässlich der E 7 Ob 198/11z behandelt der Autor dogmatische Grundlagen der von der Rsp anerkannten Möglichkeit eines geschädigten Dritten, den Versicherer, insb bei drohender Verjährung des Haftpflichtversicherungsanspruchs, auf Feststellung seiner Leistungspflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer zu klagen. Zudem setzt sich der Autor mit der Frage des Verjährungsbeginns des Befreiungsanspruchs auseinander.