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Faber, Abgrenzung von Garantie und Bürgschaft/Verhältnis von § 915 zu § 1353 S 1 ABGB/Bürgschaft auf erstes Anfordern, JBl 2012, 654:

Aufsatzübersicht OktoberNovember 2012ZIK 2012/311ZIK 2012, 223 Heft 6 v. 27.12.2012

Der Autor befasst sich mit der E 6 Ob 142/10s, in der der OGH ausspricht, dass bei zweiseitig verbindlichen Bürgschaften die Unklarheitenregelung des § 915 ABGB anwendbar ist, wohingegen § 1353 ABGB, wonach die Bürgschaft nicht weiter reichen soll, als sich der Bürge ausdrücklich erklärt hat, nur auf unentgeltliche oder entgeltliche Sicherungsgeschäfte ohne ausgeprägtes eigenwirtschaftliches Interesse des Sicherungsgebers anzuwenden ist.

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