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Statutarisches Aufgriffsrecht eines GmbH-Gesellschafters und Exekution auf einen Geschäftsanteil

JudikaturZIK 2012/288ZIK 2012, 200 Heft 5 v. 31.10.2012

EO §§ 331 ff

GmbHG § 76 Abs 4, § 77

Geschäftsanteile einer GmbH sind grundsätzlich übertragbar. Im Gesellschaftsvertrag kann die Übertragung von weiteren Voraussetzungen, insb von der Zustimmung der Gesellschaft abhängig gemacht werden. In der Satzung können auch Zustimmungsrechte oder Aufgriffsrechte der Gesellschafter statuiert werden, die einer freien Übertragbarkeit des Geschäftsanteils eines ausscheidungswilligen Mitgesellschafters entgegenstehen.

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