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Eine Aufrechnung gegen Forderungen aus einer Spareinlage ist zulässig

JudikaturZIK 2012/286ZIK 2012, 199 Heft 5 v. 31.10.2012

BWG §§ 31, 32

ABGB § 1440

Die Aufrechnung gegen den Auszahlungsanspruch des Sparbuchinhabers ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Das Kreditinstitut darf gegen einen fälligen Rückzahlungsanspruch aus einem Sparbuch aufrechnen, wenn dies vertraglich vereinbart war oder der Kunde bei Abschluss des Spareinlagenvertrags mit dem Bestehen der Gegenforderungen rechnen musste.

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