Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag, ob Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen ihr Wandlungsrecht in Aktien auch in bzw nach einem Sanierungsverfahren der Emittentin ausüben können. Zugleich werden die Obligationsforderung, das Wandlungsrecht sowie das Bezugsrecht insolvenzrechtlich qualifiziert.