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Vorschläge für EU-Regelungen zur Bankeninsolvenz

ZIK aktuellZIK aktuell Heft 2012ZIK 2012/240ZIK 2012, 161 Heft 5 v. 31.10.2012

In den letzten Jahren mussten viele wirtschaftlich angeschlagene Banken mit staatlichen Mitteln gestützt oder vor Insolvenzverfahren bewahrt werden. Das belastet die Steuerzahler. Die Europäische Kommission hat daher am 6. 6. 2012 ein Maßnahmenpaket beschlossen, das sowohl ein präventives Vorgehen als auch Alternativen für den Insolvenzfall vorsieht (Näheres s http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-570_de.htm?locale=en ). So soll es bei Insolvenz den Behörden zB möglich sein, die betroffene Bank ganz oder teilweise an eine andere zu verkaufen, die "guten" Vermögenswerte an eine "Brückenbank" zu übertragen (wobei die anderen bei der alten, zu liquidierenden Bank bleiben) oder "schlechte" Vermögenswerte auf eine Zweckgesellschaft zu verlagern und so die Bankenbilanz zu bereinigen. Die Finanzierung solcher Maßnahmen soll durch Fonds erfolgen, die nicht vom Staat, sondern durch Beiträge der Banken ausgestattet werden.

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