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Zur Qualifikation einer (Teil-)Interzession

JudikaturZIK 2012/228ZIK 2012, 155 Heft 4 v. 30.8.2012

KSchG §§ 25c, 25d

ABGB §§ 1346, 1347

Bei einer Teilbürgschaft sind Teilzahlungen eines Hauptschuldners zunächst auf den nicht verbürgten Teil anzurechnen (3 Ob 123/85; RIS-Justiz RS0032164). Dies gilt auch für einen zu Interzessionszwecken erfolgten Schuldbeitritt (3 Ob 17/07g).

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