Der Autor geht in seinem Beitrag auf Fragen betreffend die Irrtumsanfechtung beim Wertpapierkauf ein und behandelt damit die Bestimmung des Umfangs von Aufklärungspflichten sowie die Frage der Wissenszurechnung bei juristischen Personen, zumal die Verpflichtung zur Information der Gegenseite oftmals beim Aufklärungsschuldner vorhandenes Wissen voraussetzt.