Die Autoren qualifizieren den gesetzlich nicht geregelten Factoringvertrag zivilrechtlich und nehmen in der Folge zu den einzelnen Anfechtungsrisiken nach der IO Stellung, denen der Factor bei Insolvenz seines Kunden ausgesetzt ist.
Die Autoren qualifizieren den gesetzlich nicht geregelten Factoringvertrag zivilrechtlich und nehmen in der Folge zu den einzelnen Anfechtungsrisiken nach der IO Stellung, denen der Factor bei Insolvenz seines Kunden ausgesetzt ist.