Die Frage des Umgangs mit Staatsinsolvenzen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Als Reaktion darauf macht es sich der Autor in seinem Beitrag zur Aufgabe, eine auf den Modellen privatrechtlicher Insolvenzverfahren beruhende Verfahrensordnung zu skizzieren, deren zentrales Element in der Schaffung sog "Sovereign Debt Tribunals" besteht, die als unabhängige Instanz mit dem Ziel der Sanierung zwischen Schuldner und Gläubigern vermitteln soll.