Der Autor befasst sich mit der vorzeitigen Vertragsbeendigung gem § 21 IO durch den Insolvenzverwalter bei einer im Rahmen der staatlich geförderten prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge abgeschlossenen fondsgebundenen Lebensversicherung, zumal vom Versicherungsnehmer vor Ablauf von zehn Jahren nicht gekündigt werden darf. Dabei wird auch auf den Sonderfall der Prämienfreistellung eingegangen.