Die insolvenznahen Verfahren beschäftigen nun schon seit geraumer Zeit immer wieder den EuGH. Im konkreten Anlassfall stand eine Anfechtungsklage im Raum, die bislang als Paradebeispiel des insolvenznahen Verfahrens galt. Diesen Spieß scheint der EuGH nun aber umzudrehen und hält eine Anfechtungsklage in concreto zutreffend für nicht insolvenznah.