1. Im Zusammenhang mit Verfahren in Verwaltungssachen durch Insolvenzorgane ist auf die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 BGBl I 2012/51 hinzuweisen. Danach werden mit 1. 1. 2014 Verwaltungsgerichte für jedes Bundesland sowie ein Bundesverwaltungs- und ein Bundesfinanzgericht eingeführt (Art 129 B-VG) und im Gegenzug zahlreiche Verwaltungsbehörden aufgelöst (s Art 15 Abs 51 Z 7 und 8 sowie Anlage nach Art 152 B-VG). Die Verwaltungsgerichte werden ua über Beschwerden gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden wegen Rechtswidrigkeit erkennen (näher zur Zuständigkeit sowie zur Beschwerdelegitimation Art 130 ff B-VG).