ABGB § 879 Abs 3
KSchG § 6 Abs 2 Z 1
Unzulässig ist die Klausel in den AGB eines Leasingvertrages, nach der der Leasinggeber den Leasingvertrag durch schriftliche Erklärung fristlos auflösen kann, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Leasingnehmers wesentlich verschlechtert oder über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird, ohne dass es auf eine Gefährdung des Kreditgebers im Einzelfall ankommt.