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Ein Sanierungsplan erfasst die Schadenersatzforderung wegen einer Straftat

JudikaturZIK 2012/154ZIK 2012, 109 Heft 3 v. 29.6.2012

IO §§ 58, 155, 156, 215

Beteiligte und somit zum Rekurs gegen die Bestätigung eines Sanierungsplanes legitimiert sind jene Personen, deren Rechte durch den Sanierungsplan berührt werden und die dadurch ein materielles Interesse haben. Insolvenzgläubiger sind selbst dann rekurslegitimiert, wenn sie ihre Forderungen nicht angemeldet haben (RIS-Justiz RS0051886).

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