IO §§ 58, 155, 156, 215
Beteiligte und somit zum Rekurs gegen die Bestätigung eines Sanierungsplanes legitimiert sind jene Personen, deren Rechte durch den Sanierungsplan berührt werden und die dadurch ein materielles Interesse haben. Insolvenzgläubiger sind selbst dann rekurslegitimiert, wenn sie ihre Forderungen nicht angemeldet haben (RIS-Justiz RS0051886).