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Zahlungsplan und Geltendmachung des Aufrechnungsrechts eines Sozialversicherungsträgers II

JudikaturZIK 2012/150ZIK 2012, 105 Heft 3 v. 29.6.2012

IO §§ 12a, 113a

ASVG § 103

Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion (im Anlassfall ein Pensionsbezug) haben ihre Rechte schriftlich oder mündlich zum Protokoll beim InsolvenzG geltend zu machen. Andernfalls erlöschen sie mit der Abstimmung über einen Zahlungsplan.

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