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Pesek, § 6 VKrG: Aktive Übermittlungspflicht des Kreditgebers für vorvertragliche Standardinformationen, RdW 2012/150, 137:

FachliteraturAufsätzeZIK 2012/139ZIK 2012, 100 Heft 3 v. 29.6.2012

Der Autor untersucht die Erfordernisse für Kreditgeber bei Erteilung vorvertraglicher Standardinformationen und kommt zu dem Ergebnis, dass keine aktive Übermittlungspflicht besteht, vielmehr die Bereithaltung zur Abholung ausreichend ist.

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