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Liegenschaftsveräußerungen nach dem 1. StabG 2012 - ist die Einkommensteuer nun doch eine Sondermasseforderung?

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Sabine Kanduth-Kristen, LL.M.ZIK 2012/121ZIK 2012, 87 Heft 3 v. 29.6.2012

In der E 8 Ob 87/10t vom 26. 4. 2011 hat der OGH ausgesprochen, dass die Einkommensteuer, die aus der Veräußerung einer spekulationsverfangenen Liegenschaft des Privatvermögens resultiert, keine Sondermasseforderung darstellt.11Zu der Entscheidung s Kanduth-Kristen, Einkommensteuer aus einer Liegenschaftsveräußerung im Insolvenzverfahren - keine Sondermassekosten! ZIK 2011/226, 162 ff; Weissel, Einkommensteuer als Sondermasseforderung? ZIK 2012/67, 52 ff. Nunmehr hat der Gesetzgeber die Besteuerung von Grundstücksveräußerungen mit dem 1. StabG 201222BGBl I 2012/22 vom 31. 3. 2012. umfassend neu geregelt und mit der Immobilienertragsteuer ein der Kapitalertragsteuer vergleichbares System für Einkünfte aus Liegenschaftsveräußerungen eingeführt. Vor dem Hintergrund der E 8 Ob 66/08a33OGH 2. 4. 2009, 8 Ob 66/08a ZIK 2009/213, 138; dazu Kanduth-Kristen, Kapitalertragsteuer als Sondermassekosten? ZIK 2009/184, 115 ff; Riel, Die Kapitalertragssteuer für Fruktifikationszinsen aus ihrem Erlös belastet die Sondermasse, ÖBA 2010/1604, 180 ff. stellt sich die Frage, ob die Immobilienertragsteuer aus der Verwertung einer mit Absonderungsrechten belasteten Liegenschaft im Insolvenzverfahren im Anwendungsbereich der Neuregelung nunmehr doch als Sondermasseforderung einzuordnen ist.

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