In der E 8 Ob 87/10t vom 26. 4. 2011 hat der OGH ausgesprochen, dass die Einkommensteuer, die aus der Veräußerung einer spekulationsverfangenen Liegenschaft des Privatvermögens resultiert, keine Sondermasseforderung darstellt.1 Nunmehr hat der Gesetzgeber die Besteuerung von Grundstücksveräußerungen mit dem 1. StabG 20122 umfassend neu geregelt und mit der Immobilienertragsteuer ein der Kapitalertragsteuer vergleichbares System für Einkünfte aus Liegenschaftsveräußerungen eingeführt. Vor dem Hintergrund der E 8 Ob 66/08a3 stellt sich die Frage, ob die Immobilienertragsteuer aus der Verwertung einer mit Absonderungsrechten belasteten Liegenschaft im Insolvenzverfahren im Anwendungsbereich der Neuregelung nunmehr doch als Sondermasseforderung einzuordnen ist.