Die Prospekthaftung kann mit der Kapitalerhaltung kollidieren. Jüngst ist der OGH jedoch der dt Rsp gefolgt, die dem Anlegerschutz den Vorrang einräumt. Der Autor weist aber darauf hin, dass eine Vorlage an den EuGH angesichts der Vorgaben einschlägiger Richtlinien unumgänglich gewesen wäre.