In seinem Beitrag setzt sich der Autor mit den für Kreditinstitute wesentlichen Aspekten des IRÄG 2010 auseinander, wie insb der Zwangsstundung, der Einschränkung der Auflösung von Kreditverträgen sowie der Begrenzung gesicherter Forderungen mit dem Wert einer Sondermasse gem § 149 IO.