Am 1. 3. 2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom 7. 12. 2011 in Kraft getreten. Gegenstand des Beitrags sind Änderungen, die das Insolvenzeröffnungsverfahren betreffen.
Am 1. 3. 2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom 7. 12. 2011 in Kraft getreten. Gegenstand des Beitrags sind Änderungen, die das Insolvenzeröffnungsverfahren betreffen.