Auch die letzte Novelle des Insolvenzrechts durch das IRÄG 2010 stand ganz im Zeichen der Förderung der Unternehmenssanierung. Diese will aber gut vorbereitet und durchgeführt sein. Dazu sind bereits im Vorfeld zahlreiche Gesichtspunkte zu beachten, die von den "klassischen" rechtlichen Mitteln zur Sanierung über steuerliche und betriebswirtschaftliche bis hin zu Aspekten in der Führung von sanierungsbedürftigen Unternehmen reichen.