Die VerbraucherkreditRL sieht in Art 8 eine Verpflichtung jedes Kreditgebers zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des einen Kredit in Anspruch nehmen wollenden Verbrauchers vor. Der Autor hinterfragt, ob die Implementierung dieser Bestimmung im Zivilrecht oder aber in dem für Kreditinstitute geltenden Aufsichtsrecht geschehen soll.