Der Autor nimmt zu drei zentralen Fragen der grenzüberschreitenden Forderungsanmeldung Stellung: der Abgrenzung zwischen Insolvenz- und Gesellschaftsstatut bei Vertretungsaspekten, den Folgen der Verletzung der Unterrichtungspflicht aus Art 40 EuInsVO durch Gericht und Verwalter sowie zur Verteilung der Sprachlast.