Am 15. 11. 2011 hat das Europäische Parlament in einer Entschließung die Kommission aufgefordert, Vorschläge zu einem EU-Rahmen zur Unternehmensinsolvenz zu unterbreiten. Als Anlage beigeschlossen sind Empfehlungen. (Text s http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT TA P7-TA-2011-0484 0 DOC XML V0//DE#BKMD-8; vgl auch schon ZIK 2011/121, 81). Die Empfehlungen beziehen sich insb auf die Harmonisierung von aufgelisteten Aspekten an der Schnittstelle Insolvenzrecht/Gesellschaftsrecht. Angeregt wird weiters eine Überarbeitung der EuInsVO, etwa eine Definition des zuständigkeitsrelevanten Begriffs des "Mittelpunkts der hauptsächlichen Schuldnerinteressen". Vorschläge zu einem Konzerninsolvenzrecht und zur Einrichtung eines EU-Insolvenzregisters runden die Empfehlungen ab.