Der Autor stellt Neuerungen durch das GesRÄG 2011, BGBl I 2011/53, das großteils seit 1. 8. 2011 in Kraft ist, überblicksmäßig dar. Diese beinhalten ua Erleichterungen bei Umgründungen sowie die zwingende Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien bei nicht börsenotierten AG.