Der Autor äußert sich kritisch zum Konzept des dt ESUG, das nur Einzelfragen des Insolvenzplanverfahrens neu justiere, aber dessen Grundproblem, die fehlende Planbarkeit für den Schuldner in der Krise, nicht beseitige. Er spricht sich für die Schaffung einer reinen Bestätigungsinsolvenz aus, in der die Sanierungsverhandlungen außergerichtlich ablaufen.