Im topaktuellen Urteil vom 20. 10. 2011, Rs C-396/09 , Interedil Srl, legt der EuGH die für die internationale Zuständigkeit nach der EuInsVO maßgeblichen Begriffe des "Mittelpunkts der hauptsächlichen Schuldnerinteressen - COMI" und der "Niederlassung" (s Art 3 Abs 1 und 2 iVm Art 2 lit h) aus.