In der zweiten Stufe der dt Insolvenzrechtsreform sind Neuerungen im Insolvenzverfahren natürlicher Personen vorgesehen. Der Beitrag gibt einen Überblick über den im Mai 2011 präsentierten Stand des Vorhabens, das ua eine auf drei Jahre verkürzte Laufzeit des Restschuldbefreiungsverfahrens beinhaltet.