GBG § 104 Abs 3
ABGB § 364c
Der entgegen dem Bewilligungsbeschluss unterlassene Vollzug der Pfandrechtseinverleibung stellt einen berichtigungsfähigen Fehler dar (1 Ob 34/79 JBl 1981, 93; RIS-Justiz RS0060702 ua). Abgesehen vom Einvernehmen der Beteiligten setzt die Berichtigung voraus, dass der Vollzugsfehler entweder keinerlei Rechtsfolgen nach sich gezogen hat oder ein nachträglicher Rechtserwerb