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Sind Fälligkeitsvereinbarungen für Überstundenentgelte Angestellter für die Beurteilung der Ansprüche auf Insolvenzentgelt in Verbindung mit § 3a IESG von Relevanz?

AufsätzeDr. Herbert ThallerZIK 2011/128ZIK 2011, 94 Heft 3 v. 30.6.2011

Der Gesetzgeber definierte mit der Einführung des § 3a IESG den 6-monatigen Sicherungszeitraum, für welchen Insolvenzentgelt gebührt. Während das Ende mit Insolvenzeröffnung bzw zuvor erfolgtem Ende des Dienstverhältnisses eindeutig ist, bereitet in der Praxis der Beginn des Sicherungszeitraumes insb bei Über- und Zeitausgleichsstunden Schwierigkeiten. Bei Überstunden Angestellter kann es eine längere Sicherung geben.

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