Der Autor nimmt - im Wesentlichen positiv - zum im Dezember 2010 von der Kommission vorgelegten Reformvorschlag zur EuGVVO Stellung. Von nicht geringer Bedeutung sei neben der Abschaffung des Exequatur-Verfahrens die Fortentwicklung des Vertrauensgrundsatzes in Richtung einer justiziellen Kooperation.