Das Tribunale ordinario di Bari hatte dem EuGH am 13. 10. 2009 Fragen zur Auslegung des Art 3 EuInsVO vorgelegt, der die internationale Zuständigkeit für Insolvenzverfahren regelt. Am 10. 3. 2011 hat nun die GA Juliane Kokott zur Rs C-396/09 , Interedil ihre Schlussanträge gestellt.