IO §§ 74, 255, 257 Abs 2, § 260
ZPO §§ 500, 526 Abs 3, § 528 Abs 2 Z 1
Der Beschluss, mit dem ein RekursG den Rekurs eines Insolvenzgläubigers gegen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als verspätet zurückweist, ist nur unter den Voraussetzungen des § 528 ZPO anfechtbar.