Ziel der Europäischen Kommission bei der Revision der EuGVVO ist die Abschaffung des Vollstreckbarerklärungsverfahrens. Die Autoren setzten sich kritisch mit den Plänen der Kommission auseinander, geben einen Überblick über die Erfordernisse der Vollstreckbarerklärung und weisen darauf hin, dass die Regelungen nicht nur Schuldner-, sondern auch Gläubigerinteressen schützen, und im Fall der Abschaffung entsprechende Garantien beibehalten werden müssen.