Da vom Schuldner vorgelegte Sanierungskonzepte bereits vor dem Eintritt der Insolvenz den Anfechtungsgegner entlasten können, setzt sich der Beitrag mit dem Erfordernis der nötigen Sorgfalt der Evaluierung eines vom Schuldner vorgelegten Sanierungskonzepts im Hinblick auf den durch das IRÄG 2010 geänderten Anfechtungstatbestand wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit auseinander.