Der Beitrag widmet sich dem Widerspruchsrecht von Arbeitnehmern gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses bei Insolvenz des Betriebserwerbers und weist auf die damit verbundenen Risiken des Betriebsveräußerers hin. Der Autor untersucht die Minimierung dieser Gefahren durch Verzicht auf das Widerspruchsrecht, durch Abschluss einer Übertragungsvereinbarung sowie einer "vierseitigen" Überleitungsvereinbarung.