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EV zugunsten ehelicher Aufteilungsansprüche wird bei Konkurseröffnung unwirksam

JudikaturZIK 2010/350ZIK 2010, 224 Heft 6 v. 29.12.2010

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 7, 14 Abs 1, §§ 44, 48

EO §§ 330, 382 Abs 1 Z 8 lit c

Im Schuldenregulierungsverfahren stellt ein mittels einstweiliger Verfügung zur Sicherung ehelicher Aufteilungsansprüche erwirktes richterliches Belastungs- und Veräußerungsverbot kein einem Ab- oder Aussonderungsrecht gleichzuhaltendes Verwertungshindernis dar.

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