Der Autor bespricht § 83 AktG und § 36 Abs 2 GmbHG und die darin enthaltenen Verpflichtungen der Geschäftsführung bzw des Vorstands bei Verlust des halben Stammkapitals und Einleitung möglicher Sanierungsschritte und weist auf die Probleme bei der Ermittlung des maßgeblichen Verlustes sowie unterschiedliche Berechnungsmodi hin.