Am 12. 9. 2010 definierte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht die neuen Mindesteigenkapitalforderungen für Banken, darüber hinaus wurde eine schrittweise Höchstverschuldensquote sowie eine Mindestliquiditätsquote für Bankinstitute vorgelegt.
Am 12. 9. 2010 definierte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht die neuen Mindesteigenkapitalforderungen für Banken, darüber hinaus wurde eine schrittweise Höchstverschuldensquote sowie eine Mindestliquiditätsquote für Bankinstitute vorgelegt.