Franz Mohr verantwortet seit rund zwei Jahrzehnten als Leiter der zuständigen Fachabteilung im BMJ, als vielerorts Vortragender und als emsiger Autor ganz wesentlich die Neugestaltung des österr Insolvenzrechts, die in diesem Zeitraum erfolgte. Das gilt insb auch für die große Reform des heurigen Jahres. Die am 1. 7. 2010 in Kraft getretene Insolvenzordnung setzt geradezu radikal die Erkenntnisse um, die aus dem Funktionieren und auch Nicht-Funktionieren früher eingeführter Gesetzesänderungen zu ziehen waren. Immer wieder ging es dabei um die Erleichterung einer Schuldenregelung im Insolvenzfall, um rasche Sanierungen dort, wo sie angebracht waren. Zwei wesentliche Erkenntnisse lauteten: Der Zwangsausgleich ist als Mittel zur Schuldenregelung höchst erfolgreich - aber der Ausgleich, gedacht als Verfahren zur gut vorbereiteten und rasch abgewickelten Schuldenregelung, funktioniert nicht. Die Konsequenzen des IRÄG 2010 sind bekannt: Der Zwangsausgleich lebt als noch schuldnerfreundlicher geregelter Sanierungsplan weiter. Der Ausgleich wurde abgeschafft und durch spezielle Abwicklungsformen des einheitlichen Insolvenzverfahrens, die Sanierungsverfahren ohne und mit Eigenverwaltung, ersetzt. Insb der grundlegende Umbau des Verfahrensgebäudes hat sich in den ersten Geltungsmonaten der IO als überraschend beeindruckender Erfolg erwiesen. In nicht einmal einem halben Jahr wurden über dreihundert Sanierungsverfahren eröffnet - wahrlich eine gewaltige Steigerung gegenüber den 30, 40 Ausgleichsverfahren der letzten Jahre (und einigen wenigen mehr, die im Anschlusskonkurs endeten).