Der Inhaber einer Wandelschuldverschreibung kann sich aussuchen, ob er das von ihm investierte Geld zurückhaben oder stattdessen Aktionär werden will. Wie Wandelschuldverschreibungen im Sanierungsverfahren ("Ausgleich") zu behandeln sind, ist von der österr Rsp noch nicht geklärt. Dieser Artikel kommt zum Ergebnis, dass die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen ihr Wandlungsrecht im Sanierungsverfahren weiter in vollem Umfang ausüben können.