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Rechtsänderungen

ZIK aktuellZIK 2010/306ZIK 2010, 201 Heft 6 v. 29.12.2010

1. Mit BGBl I 2010/90 wurde das FinanzsicherheitenG geändert. Vgl zur Insolvenzfestigkeit von Finanzsicherheiten § 6 Abs 2, zur Aufrechnung bei Insolvenzverfahren § 9 Abs 1.

2. Mit BGBl I 2010/91 wurde das FinalitätsG geändert. Zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Zusammenhang mit Zahlungs- und Übertragungsaufträgen s § 15, zu den Rechten von Systembetreibern oder den Inhabern von Sicherheiten im Insolvenzfall s § 17.

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