ABGB §§ 40, 364c
GBG § 94
Auch zugunsten von Stiefkindern eines Liegenschaftseigentümers kann ein Belastungs- und Veräußerungsverbot im Grundbuch eingetragen werden, da es ein Wertungswiderspruch wäre, Pflegekinder und deren Ehegatten dem Kreis der schutzwürdigen Familie zuzurechnen, die leiblichen Kinder des eigenen Ehegatten jedoch nicht (5 Ob 104/98z SZ 71/71). Diese Argumente sprechen dafür, auch die Stiefmutter zum (durch Analogie erweiterten) Kreis der Angehörigen zu zählen.