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Ausschluss der Einsichtnahme in die Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens und Bescheinigung der Zahlungsunfähigkeit II

JudikaturZIK 2010/291ZIK 2010, 190 Heft 5 v. 5.11.2010

KO idF vor 1. 7. 2010 § 70

EO § 73a

Da die Einsichtnahme in die Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens für Rechtsanwälte usw bewusst beseitigt wurde, kann ein die Konkurseröffnung beantragender Gläubiger dieses Mittel nicht zur Bescheinigung der Eröffnungsvoraussetzungen beantragen. So käme es zur Umgehung der Aufhebung der Einsichtsbestimmung.

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