Die Unternehmensübernahme durch ein anderes Unternehmen stellt häufig die einzige Sanierungsmöglichkeit eines in der Krise befindlichen Unternehmens dar. Diese ist jedoch einer Zusammenschlusskontrolle unterworfen, vor welcher ein Durchführungsverbot besteht. Der Autor geht auf Abhilfen ein und kommt zum Schluss, dass eine krisenbedingte Lockerung der Zusammenschlusskontrolle nicht notwendig erscheine.