Der Autor kritisiert die E 5 Ob 258/09s, in welcher der OGH zu dem Schluss kommt, dass Verkaufsvollmachten an Pfandgläubiger im Grundbuchsverfahren beinahe ohne Wert seien. Seiner Meinung nach entstünden durch diese Vorgehensweise sinnlose Hürden und Nachteile für Liegenschaftseigentümer.