Der Beitrag verschafft einen Überblick über die Auswirkungen des IRÄG im Zusammenhang mit Bestandrechten, insb den Wegfall der Bestandgeberkündigung in § 23 IO, die Unterbindung vertraglicher Auflösungsklauseln gem §§ 25a, 25b IO und die Aufschiebung der Räumungsexekution in § 12c IO.